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Jetzt anmelden!Auskunftsersuchen: Was ist zu tun?
Egal ob Unternehmen, Organisation oder Kanzlei: Nahezu jede Einrichtung verarbeitet personenbezogene Daten und muss sich an Datenschutzgesetze halten. Dazu gehört auch das Einhalten von Betroffenenrechten und Bearbeiten von Auskunftsersuchen.
Der Auskunftsanspruch gem. Art. 15 DSGVO ist ein zentrales Betroffenenrecht, das jeder Person zur Verfügung steht. Betroffene Personen haben ein Recht zu wissen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden und, falls ja, welche, von wem, wie lange etc. Außerdem müssen Verantwortliche eine kostenlose Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung stellen.
Bei der Beantwortung von Auskunftsersuchen gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat. Nur in begründeten Ausnahmefällen können Sie die Frist verlängern. Beantworten Sie Auskunftsersuchen nicht vollständig, drohen zudem hohe Geldbußen.
FAQ zum Auskunftsersuchen
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Warum wir?
Wir, die Sachverständigenbüro Mülot GmbH, unterstützen Unternehmen und Organisation aus diversen Branchen bereits seit vielen Jahren in all ihren Fragen rund um die Themen Datenschutz, Datensicherheit und IT-Forensik. Dabei suchen wir immer nach individuellen Lösungen, die auf das Unternehmen zugeschnitten sind und ergänzen so unser breitgefächertes Know-How mit einem ergebnisorientierten und pragmatischen Vorgehen.
Als zertifizierte und angesehene Sachverständige sind wir nicht nur beratend oder als externe Datenschutzbeauftragte tätig, sondern bilden auch Datenschutzbeauftragte und Datenschutzauditor:innen für verschiedene renommierte Fortbildungseinrichtungen aus und geben eigene Schulungen.
Ihr kompetenter Partner, wenn es um Datenschutz geht.